Begleithundeausbildung
Begleithundeprüfung 1 – 3, G Zulassungsvoraussetzungen: Alle Hunde ohne Altersbegrenzung Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund. Der aggressive Hund ist nicht erwünscht. Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen und Menschen. Deshalb sollte es das Anliegen eines jeden Hundehalters sein, mit seinem Vierbeiner an einer Begleithundeausbildung teilzunehmen. Diese fördert nicht zuletzt auch eine noch engere Bindung zwischen Mensch und Hund. Die Begleithundeprüfung kann in Teilprüfungen oder als eine Gesamtprüfung 1 – 3 an einem Tag durchgeführt werden. Der Hund kann Teilprüfungen bestehen. Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag, wird ihm das Leistungszeichen BHP-G zuerkannt. An der Begleithundeausbildung und Prüfung können neben Teckel auch Hunde anderer Rassen oder auch Mischlingshunde teilnehmen. Die Gruppe behält sich die Zulassung einzelner Hunde zur Ausbildung und Prüfung vor. Die Teilnahme an der Begleithundeausbildung und Prüfung ist kostenpflichtig. Die Teilnehmergebühr (Nenngeld) ist mit der Anmeldung fällig und beinhaltet auch die Prüfungsgebühr. Das Nenngeld kann bei Abbruch der Ausbildung oder Nichtteilnahme an der Prüfung nicht zurückerstattet werden. 1. Gehorsam (BHP 1) 1.1 Führigkeit Der Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen. 1.2 Folgsamkeit Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 - 50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück. Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Ohne Halt: Auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von diesem Nicht mehr zu entfernen. 1.3 Ablegen Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen. Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m, nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen. 1.4 Verhalten bei Geräuschen Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes 90 mm x 4 mm x 300 mm).Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nachÆStahlrohr ( 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden. 1.5 Verhalten gegenüber Menschen Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen. 1.6 Verhalten im Straßenverkehr Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer mitgeführten Zeitung. Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal.Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen. Führersuche und Warten (BHP 2) 2.1 Führersuche Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders bereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin. 2.2 Warten Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude außer Sicht des Hundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten. 3. Wasserfreude (BHP 3) Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.
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